Gerade mit Sommerreifen kommt es in der kalten Jahreszeit auf rutschiger Fahrbahn schnell zu Unfällen. Einige europäische Länder schreiben daher die "
Winterreifenpflicht" Verwendung von Winterreifen vor. Allerdings gibt es dazu keine einheitliche europäische Regelung. Mit der folgenden Übersicht können Sie vor einer Fahrt in den Winterurlaub die notwendigen Informationen in Sachen Winterreifenpflicht einholen.
Für Deutschland gilt seit Sommer 2006 eine geänderte
Winterreifenpflicht! Im Schadensfall auf eis- und schneeglatter Fahrbahn können Sommerreifen schnell zu versicherungsrechtlichen Problemen führen. Winterreifen müssen - im Sommer wie im Winter - eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen (der ADAC empfiehlt jedoch Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe).
Ergänzung des Paragraphen 2 Absatz 3a der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es seit den 1. Juni 2006:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage."
Offen ist dabei, wie Gerichte und Versicherungen die Begriffe interpretieren und handhaben werden. Welche Konsequenzen die Gesetzesnovelle für den einzelnen Autofahrer in konkreten Situationen hat, wird vermutlich erst durch einige Grundsatzurteile im nächsten Winter geklärt werden können.
Der ADAC schreibt:
"Als geeignete Reifen sind dann neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung anzusehen." und rät seinen Lesern, auch bei Mietwagen darauf zu achten, dass sie winterbereift sind.